STIFTUNG GEMEINSAM HANDELN
ist seit Mai 1999 als selbständige Stiftung gemäß den Landesgesetzen NRW anerkannt.
Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch den Regierungspräsidenten.
Die Kontrolle erfolgt durch jährliche, unabhängige Wirtschaftsprüfung.
Stiften ist eine sehr persönliche Aufgabe, die große Diskretion, Besonnenheit und gegenseitiges Vertrauen erfordert.
Ausdruck aus:
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