Stiftungszweck
von Betroffenen bei Klagen gegen Diskriminierung.
Arbeitsweise
Der Stiftungsbeirat nimmt gerichtsverwertbare Einzelfälle auf,
Der Beirat wählt nach ausführlicher Prüfung anhand dieser Kriterien einen oder mehrere Fälle aus. Die Kläger werden im Rahmen des Stiftungsertrages finanziell unterstützt sowie ideell begleitet. Im Einvernehmen mit dem/der Kläger/in wird die Fallentwicklung gegebenenfalls mittels Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
Kontakt
Stiftung "Leben ohne Rassismus"
Postfach 21 04 36
47026 Duisburg
Tel: (02 03) 2 96 94 99